Anmeldung für die 5. Klasse:
Ist Ihr Kind in der vierten Klasse der Grundschule und möchten Sie es für das kommende Schuljahr am WHG anmelden, dann müssen Sie im Zeitraum der Anmeldetage einen Termin zur Anmeldung ausmachen. Dazu könnnen Sie die folgenden Formulare bereits zu Hause ausfüllen. Die Anmeldetage sind in der Regel im Februar.
Anmeldeformular (nur gültig für 5. Klasse) ACHTUNG: Es müssen (bei gemeinsamem Sorgerecht) beide Elternteile unterschreiben. Bitte das Formular wenn möglich am PC ausfüllen, dann ausdrucken und unterschrieben mitbringen.
Ausleihvertrag Schul-Tablets (bitte ausgefüllt mitbringen; Vertrag ist lediglich vorsorglich für die vereinfachte Entleihung bei Unterrichtsprojekten)
Mietvertrag für Spindmiete (nur wenn Sie für Ihr Kind beim Förderkreis des WHG einen Spind mieten möchten; Spindvertrag vor dem Ausdrucken bitte wenn möglich am PC ausfüllen,
NamiB-Betreuungsvertrag mit Anmeldung 2023/2024 (Der Link zum aktuellen Vertrag fehlt noch; ein Ausfüllen ist nur notig, wenn Sie Ihr Kind zur Nachmittagsbetreuung beim Verein NamiB e.V. anmelden möchten. Informationen dazu finden Sie hier )
Anmeldung zum Herkunftssprachenunterricht (nur wenn dies für ihr Kind möglich ist und in Frage kommt)
Außerdem bitte mitbringen: Geburtsurkunde, Passbild, Halbjahreszeugnis der 4. Klasse, Empfehlungsschreiben (dreifarbiger Durchschreibsatz der Grundschule) und den original Impfausweis (Masernschutzimpfung)
Anmeldungen ab Klasse 6:
Möchten Sie Ihr Kind für eine andere Klassenstufe als Klasse 5 am WHG anmelden, weil Sie hierher ziehen oder weil Ihnen ein Schul(art)wechsel sinnvoll erscheint? Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage per Mail an die entsprechende Stufenleitung.
Anmeldeformular (gültig ab 6. Klasse) ACHTUNG: es müssen bei gemeinsamem Sorgerecht beide Elternteile unterschreiben
Mietvertrag für Spindmiete (nur wenn Sie für Ihr Kind beim Förderkreis des WHG einen Spind mieten möchten)
Außerdem bringen Sie zur Anmeldung bitte mit: Geburtsurkunde, Passbild und den original Impfausweis (Masernschutzimpfung). sowie die Zeugnisse der vergangenen Schuljahre bzw. des letzen Schulhalbjahres (nach Rücksprache mit der Stufenleitung bei der Vereinbarung des Anmeldegespräches)
Ich bin krank und kann nicht zur Schule kommen. Wie kann ich mich abmelden?
Nicht volljährige Schülerinnen und Schüler müssen durch die Eltern im Sekretariat krank gemeldet werden. Dies kann telefonisch, per Mail oder über das Tool "Abwesenheit" auf IServ geschehen. Letzteres geht nur über einen Elternaccount auf unserem Schulserver.
Die Abmeldung muss vor Beginn der ersten Stunde (bis 7.55 Uhr) erfolgen.
Außerdem tragen die Eltern den Krankheitszeitraum in der entsprechenden Rubrik des Hausaufgabenheftes ein und unterschreiben diese. Der Schüler oder die Schülerin müssen dies dann der Klassenleitung vorlegen, sobald sie wieder in der Schule sind.
Volljährige Schüler und Schülerinnen dürfen sich selber telefonisch oder per Mail krank melden. Es gelten die gleichen Regeln wie für die Sekundarstufe I. In der MSS führt jeder Schüler / jede Schülerin einen Entschuuldigungsbogen, der dann in der nächsten Fachstunde, in der man wieder anweseend ist, vom jeweiligen Fachlehrer abgezeichnet wird.
Stellt man im Laufe des Vormittags fest, dass man aufgrund von Krankheit / Unwohlsein o.ä. nach Hause gehen möchte, dann muss man sich im Sekretariat abmelden. Schülerinnen und Scüoler bis Klasse 10 müssen abgeholt werden.
Wie kann ich mich beurlauben lassen?
Schülerinnen und Schüler können sich aus wichtigem Grund vom Unterricht beurlauben lassen (z.B. Arzttermin, Vorstellungsgespräch, Führerscheinprüfung usw.) Der Schüler / die Schülerin gibt dazu den ausgefüllten Antrag, ein (gelbes) Formblatt, das im Sekretariat erhältlich ist, dort ab. Vorher müssen sie es vom Fach-/Klassenleiter unterschreiben lassen. Das Beurlaubungsformular Antrag auf Beurlaubung kann auch über den Downloadbereich der Homepage heruntergeladen und zu Hause ausgedruckt werden.
Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt die Fachlehrkraft oder die Klassenleitung. Bis zu drei Unterrichtstagen beurlaubt der Klassen- oder Stammkursleiter, in anderen Fällen der Schulleiter; Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach Ferien sind nur in „Notfällen“ möglich und nur durch den Schulleiter zu genehmigen. Günstigere Reiseangebote sind kein Grund für Beurlaubungen!
Weitere Formulare:
Einverständniserklärung zur Bild- und Textveröffentlichung